Am 7.2.2017 ging bei mir ein Schreiben des Präsidenten des Landgerichts München I ein. Darin erklärt sich der Präsident des Landgerichts München I zur Zahlung eines Teilbetrags von € 658,99 bereit. Damit anerkennt der Präsident des Landgerichts München I konkludent die Berechtigung meines Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach. Einer Zahlung des Gesamtschadensbetrags sollte deshalb nichts mehr im Wege stehen.
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