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Channel: Comments on: Meinungsfreiheit schützt auch Beschimpfungen (aber halt nicht sehr)
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Von: Rechtsanwalt Alexander Würdinger, München

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Mein Verteidiger, Herr Kollege Hartmut Wächtler, hat gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 30.11.2016 mittlerweile eine sehr ausführliche Revisionsbegründung bei Gericht eingereicht. Im übrigen plane ich als nächsten Schritt die Strafanzeige gegen die Richter der Amtshaftungskammer des Landgerichts München I wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB. Diese Strafanzeige werde ich mit einer erneuten Zahlungsaufforderung an die Adresse des Freistaat Bayern verbinden. Es geht um einen Schadensersatz in der Größenordnung von derzeit ca. 400.000,00 Euro. Die Ausarbeitung der Strafanzeige und der Zahlungsaufforderung wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Vor allem kann sich hier der Freistaat Bayern mangels jedweden Rechtsschutzbedürfnisses nicht auf die Rechtskraft der klageabweisenden Urteile der Amtshaftungskammer des Landgerichts München I berufen. Auch diesen Gesichtspunkt werde ich im Rahmen meiner Zahlungsaufforderung noch im einzelnen erläutern.


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