Die juristische Internet-Datenbank “dejure.org” hat mein beim Verlag C.H.Beck hinterlegtes Profil unter “beck.de” als Äußerung von Verfahrensbeteiligten bei dem Urteil des Landgerichts München I vom 30.11.2016 verlinkt:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20M%FCnc…
Dasselbe gilt auch für den Beschluss des 5. Strafsenats des OLG München vom 11.7.2016 und für das Urteil des Landgerichts München I vom 16.2.2016, alle Entscheidungen in derselben Sache. Daraus schließe ich messerscharf, dass meine Stellungnahme zu dieser Sache in meinem “Profil” nicht als so vollkommen absurd eingeschätzt wird. Immerhin, so stelle ich fest, ist das Thema “Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten” doch nicht so fernab jedweden juristischen Interesses.