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Channel: Comments on: Meinungsfreiheit schützt auch Beschimpfungen (aber halt nicht sehr)
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Von: Rechtsanwalt Alexander Würdinger, München

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Die Diskussion über das Thema “Ehrenschutz contra Meinungsfreiheit” auf beck-blog nahm folgenden weiteren Fortgang:

“Alexander Würdinger kommentiert am Fr, 2017-02-24 15:06

Nachtrag: Ich verweise auf die Entscheidung des EGMR vom 12.1.2016 in der Sache Rodriguez Ravelo gegen Spanien, Beschwerde-Nr. 48074/10:

https://rak-muenchen.de/rechtsanwaelte/berufsrecht/aktuelles/artikel/new

Diese Entscheidung wurde seinerzeit ins Deutsche übersetzt, dem Gericht vorgelegt und zum Gegenstand des Rechtsvortrags gemacht. Bei Anwendung der Entscheidung auf den Sachverhalt erledigt sich die Angelegenheit bereits von alleine.

Gast kommentiert am Sa, 2017-02-25 09:00

Von der von Ihnen unterstellten Straflosigkeit Ihres Freisler-Vergleichs lese ich in diesem Urteil nichts.

Alexander Würdinger kommentiert am So, 2017-02-26 12:43

Dazu müssen Sie das Urteil des EGMR im Volltext lesen, nicht nur die von der RAK München wiedergegebene Kürzest-Fassung.

Schonlangenicht… kommentiert am Mo, 2017-02-27 12:56

Mein Studium ist bereits einige Zeit her, aber ich meine mich dunkel zu erinnern, daß die Freiheitsrechte und auch die Meinungsfreiheit in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat seien.
Das Recht der Meinungsfreiheit soll in Zusammenhang mit dem Staatsgrundsatz Demokratie dafür sorgen, daß politische Entscheidungen und politische Fragen frei und offen und ohne Furcht vor Strafen oder Benachteiigungen diskutiert und bewertet werden dürfen, was Kritik an den politischen Entscheidungsträgern der Legislative und Exekutive mit einschließt.
Das Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat (und dessen Organe, Vertreter, Beamte, Politiker, …) ist primär und steht im Vordergrund, und die Ausstrahlung dieses Grundrechts in Verhältnisse der Bürger untereinander, die nichts mit Politik zu tun haben, also in den rein zivilrechtlichen Bereich, ist doch eher sekundär oder bloß eine Art Grundrechtsreflex?
Wer sich mit dem Verfassungsrecht genauer auskennt, sei eingeladen, die Lage etwas konkreter zu erläutern.

Alexander Würdinger kommentiert am Mo, 2017-02-27 13:55

Ich schließe mich an: Herr Prof. Müller, wie wär´s mit einer näheren Erläuterung?”


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